Der etwa sperlingsgroße Kizukispecht (Dendrocopos kizuki) erreicht - je nach Unterart - eine Körpergröße von 13cm bis 15cm. Das Gewicht schwankt zwischen 18 und 23 Gramm bei Weibchen, und 19 bis 26 Gramm bei den Männchen. Die Flügelspannweite beträgt 7,5-9cm.
Das Gefieder von Dendrocopos kizuki ist auf der Oberseite kontrastreich schwarz-weiß gefärbt. Die Hand- und Armschwingen weisen eine schwarz-weiße Bänderung auf. Brust, Bauch und Flanken sind überwiegend weiß - mit vertikalen, braunen Streifen - gefärbt. Das Steuer ist überwiegend schwarz, der Weißanteil nimmt von der Steuermitte nach außen hin jedoch zu.
Der Geschlechtsdimorphismus ist nur schwach ausgeprägt. Die Männchen weisen seitlich des Kopfs einen kleinen, roten Fleck auf - dieser fehlt bei den weiblichen Vögeln. Ansonsten ist das Kopfgefieder braun mit weißen Regionen über dem Auge, an Kinn, Kehle und im Bereich der Ohren. Der Bartstreif ist ebenfalls weiß.
Bei juvenilen Individuen ist das Steuer deutlich kürzer als bei Adultis, der Schnabel zum Teil gelb und die Gefiederkontraste nicht so ausgeprägt wie bei den adulten Tieren.
Die Färbung variiert bei den einzelnen Unterarten. Im südlichen Verbreitungsgebiet sind die Individuen tendenziell dunkler als in den nördlichen Arealen.
Unterscheidung einzelner Unterarten
- Dendrocopos k. kizuki: Diese Unterart stellt die Nominatform der Art dar. Er ist kleiner und insgesamt dunkler gefärbt als seebohmi. Der Nacken weist viel Braun auf, die Flanken sind deutlich gestreift. Die Unterschwanzdecken sind leicht gebändert. Die meisten Populationen auf den kleineren Inselgruppen sind ein wenig größer als die Festlandform.
- Dendrocopos k. amamii: Die Oberseite dieser Unterart ist schwärzer als die von kizuki, die Flanken sind kräftig gelbbraun, die Unterschwanzdecken sind gebändert.
- Dendrocopos k. seebohmi: Diese Unterart ist kleiner und dunkler als ijimae, mit weniger Weißanteilen auf der Oberseite und den Flügeldecken. Die Unterseite ist stärker gestreift.
- Dendrocopos k. ijimae: Dies ist die größte Unterart. Das Gefieder ist heller bzw. blasser als das der anderen Unterarten.
Beide Geschlechter dieser Art sind gleichermaßen ruffreudig. Der Hauptruf des Kizukispechtes ist ein „Ghee, giggi“ oder „dzueei, ki, ki-ki-ki-ki-ki-ki“ dass aus mehreren Einzelelementen besteht. Die Brutpaare nutzen zur Wiedererkennung einen kurzen Ruf: „Ghee“.
Der Kizukispecht brütet in einer Vielzahl von Waldlebensräumen. Er nutzt Parks, Friedhöfe und andere waldähnliche Strukturen innerhalb des Siedlungsraumes genauso wie natürliche Wälder. Die Art besiedelt beispielsweise sommergrüne und immergrüne Laubwälder, subarktische Nadelwälder und Mischwälder.
Dendrocopos kizuki ernährt sich überwiegend von tierischer Nahrung, nimmt aber auch pflanzliche Nahrung zu sich.
Die pflanzliche Nahrung besteht aus Samen von verschiedenen Sumachgewächsen, dem Pagoden-Hartriegel und anderen Arten.
Wirbellose stellen den tierischen Anteil der Nahrung, es werden Insekten (Ameisen, Rüsselkäfer, Blattläuse etc.) und ihre Entwicklungsformen, Spinnen und Schnecken verzehrt.
Die Beutetiere werden durch schnelles Absuchen von Stämmen, Zweigen und Blättern, sowie durch das Stochern in Rinde gesammelt. Gelegentlich hämmert der kleine Specht auch Löcher ins Holz um an die Beute zu gelangen.
Es ist anzunehmen, dass seltener auch kleine Wirbeltiere vom Kizukispecht erbeutet werden, denn es gibt Beobachtungen wie die Vögel Skinke (Echse) im Schnabel trugen.
Die Brutzeit variiert je nach Brutgebiet, und erstreckt sich von Ende April bis Ende Mai im Amur-Ussuri Gebiet, von Ende Mai bis Anfang Juni im Norden Japans, und ab März im Süden des Verbreitungsgebietes. Die Art führt eine saisonale Partnerschaft, Wiederverpaarungen können aufgrund der Standorttreue vorkommen.
Das Brutpaar zimmert in der Regel in jedem neuen Jahr eine neue Nisthöhle, die in absterbenden bzw. bereits toten Ästen noch lebender Bäume angelegt wird. Die Höhle ist 15 cm tief, das Einflugsloch besitzt einen Durchmesser von 3 Zentimetern. Die Spechte nutzen nahezu kein Nistmaterial, lediglich ein wenig Holzspäne befindet sich manchmal in der Brutkammer.
Es werden 2 bis 5 weiße Eier gelegt, die Jungen schlüpfen nach nur etwa 14 bis 20 Tagen Inkubationszeit. Beide Elterntiere füttern die Nestlinge, ehe sie nach etwa 3 Wochen die Nisthöhle verlassen. Nach dem Ausflug verbleiben die Jungtiere noch zwei bis drei Monate im Revier des Elternpaares.
Der Kizukispecht ist je nach Vorkommensgebiet Stand- oder Strichvogel. Die kontinentalen Populationen, die in höheren Regionen brüten, ziehen im Winter ins Tiefland. Ein Großteil der Art verbleibt jedoch ganzjährig im Brutgebiet.
Der Kizukispecht wird laut Avibase in 4 Unterarten mit folgender Verbreitung unterteilt:
- Dendrocopos k. kizuki (Nominatform): Nordost-China, südliches Japan inklusive Okinawa-Inseln, Ryukyu-Inseln und Izu-Inseln.
- Dendrocopos k. amamii: Der Norden der Ryukyu-Inseln (Amami-O-Shima und Tokuno-Shima).
- Dendrocopos k. seebohmi: Korea (außer im Nordosten), Cheju-Do-Inseln und Honshu.
- Dendrocopos k. ijimae: Südost-Sibirien und Sacchalin bis Nordkorea, Nord-Japan und die Kurilen.
Andere Quellen wie beispielsweise HBW geben bis zu 7 weitere Unterarten für diese Art an:
- Dendrocopos k. permutatus: Südost-Siberien (Ussuriland), Nordkorea und benachbarte Areale Nordost-Chinas (Liaoning).
- Dendrocopos k. wilderi: Ost-China (Norden von Hebei, Shandong).
- Dendrocopos k. nippon: Korea (außer den Nordosten), incl. der Insel Jejudo und Zentral-Japan (große Flächen Honshus).
- Dendrocopos k. kotataki: Oki-Inseln and Tsushima (West Japan).
- Dendrocopos k. shikokuensis: Süd-Japan (der Südwesten Honshus und Shikoku).
- Dendrocopos k. matsudairai: Yakushima (im Süden Kyushus) und Izu-Inseln.
- Dendrocopos k. nigrescens: Okinawa, im südlichen Zentrums der Ryukyu-Inseln.
- Dendrocopos k. orii: Iriomote, Süden der Ryukyu-Inseln.
Die IUCN / Birdlife International stuft Dendrocopos kizuki als "LC = Least Concern" - also als "Nicht gefährdet" ein, da die Bestände stabil sind. Die Art besitzt ein sehr großes Verbreitungsgebiet, und es ist kein Rückgang zu verzeichnen, sodass das Kriterium (>30% Rückgang der Bestände in zehn Jahren oder innerhalb von drei Generationen) zur Einstufung in eine höhere Gefährdungskategorie nicht erfüllt wird.
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CITES
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Regulation (EG) Nr. 865/2006
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German Federal Nature Conservation Act §44
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