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Felsenkleiber
Sitta neumayer
Art der Sittidae


© Valia Pavlou
juv. Weibchen

Die Handschwingen des Felsenkleibers sind ähnlich seinem Verwandten, dem Kleiber, mittelgrau, leicht bräunlich gefärbt. Der Kiel ist durchweg bräunlich, mittig sehr dunkel, fast schwarz gefärbt. Die äußeren Handschwingen besitzen eine abgegrenzte rein weiße Basis, selbst auf der rudimentären H10, welche in der Innenfahne nach oben ausläuft. Ab H4-3 geht die weiße Basis in eine weiße Innenfahnenkontur über. Die weiße Aufhellung findet sich im Gegensatz zum Kleiber kaum auf den Großen Handdecken. Längste Handschwinge ist meist die H5, in der Außenfahne verengt sind die H5 (teils undeutlich) und H6 bis H8. H9 und H10 sind vollständig verengt.

Die äußeren Armschingen sind mittelgrau, teils bräunlich, mit einem hellen Saum auf der Innenfahne, vorallem am Rand der Feder. Nach innen (proximal) nimmt der Grauanteil in den Armschwingen stetig zu. Die Schirmfedern sind relativ gleichmäßig mittelgrau gefärbt mit einem braunen Saum um den Kiel. Die inneren Schirmfedern (A8+9) besitzen eine etwas dunklere Außen- als Innenfahne.

Die Steuerfedern des Felsenkleibers sind etwas dezenter gefärbt als die des Kleibers. Die S1 ist gleichmäßg steingrau mit einem zentral sehr dunkel gefärbtem Kiel. Ab der S2 ist die Innenfahne bis auf die Spitze und die Basis stark abgedunkelt. Auf den äußersten Steuerfedern verblasst dies wieder etwas. Auf der S6 und je nach Individuum auch unterschiedlich stark auf der S5 findet sich ein sandfarbener Fleck in der Spitze der Innenfahne, welcher gräulich ausläuft. Die Außenfahne der S6 ist sandfarben gesäumt. Belege adulter Vögel konnten bisher leider nicht untersucht werden, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass adulte Vögel etwas stärker kontrastierte Steuerfedern besitzen. Eine Überschneidung der Zeichnung mit dem Kleiber ist jedoch auszuschließen.

Im Direktvergleich mit dem Kleiber (Sitta europaea) fallen die deutlich weiter in die Spitze ragenden weißen Aufhellungen der Innenfahnen der Handschwingen auf. Statt einem weißen Zentrum ist die Innenfahnenkante meist recht gleichmäßig und die Basis auslaufend aufgehellt. Die Steuerfedern besitzen im Zentrum (S1 bis max. S3) eine gewisse Ähnlichkeit, die äußeren Steuerfedern sind jedoch grundlegend unterschiedlich gefärbt.

Nummer längste
Handschwinge 10 pro Flügel 66.5 - 71.0mm n=2
H5 (50%) H4 (50%)
Armschwinge 9 pro Flügel 60.5 - 67.5mm n=2
A2 (50%) A2=A1 (50%)
Steuerfeder 12
50.0 - 51.5mm n=2
S5=S4 (50%) S6=S4=S3=S2 (50%)
Flügellänge1 Handflügelindex1,2 (HWI) Handschwingenindex Verhältnis Flügellänge/ längste H Verhältnis Handflügel-/ Handschwingenindex
75 - 83mm n=13 13 - 17% n=12 5 - 10% n=2 Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar
Details

Die Flügellänge berechnet sich aus der Länge des Flügels gemessen vom Carpalgelenk bis zur Spitze der längsten Handschwinge. Der Flügel wird dabei angewinkelt und die Handschwingen maximal gestreckt und flachgedrückt (Methode Kleinschmidt)

Kombinierte Daten aus:
Avonet1: 75 - 83mm n=13

Der Handflügelindex, wie er 1959 von Friedrich A. Kipp vorgestellt wurde, wird berechnet aus dem Verhältnis von Handlänge (Differenz zwischen längster Handschwinge und äußerster Armschwinge) und der gesamten Flügellänge.

Kombinierte Daten aus:
Avonet1: 13 - 17% n=12,
Der Handschwingenindex wird berechnet aus dem Verhältnis von längster Handschwinge zur ersten (äußersten) Armschwinge. Es ist das Equivalent zum Handflügelindex für Federmaße. Das Verhältnis der Flügellänge zur längsten Handschwinge erlaubt es Bestimmungsmerkmale, die auf einem der beiden Werte basieren, in den jeweils anderen Wert umzurechnen. Das Verhältnis Handflügel-/Handschwingenindex erlaubt es die Werte eines Verfahrens in die jeweils anderen Werte näherungsweise umzurechnen und für Bestimmungen zu verwenden.
1 Tobias, J. A., et al. (2022). AVONET: morphological, ecological and geographical data for all birds.
2 Kipp, Friedrich A.: "Der Handflügel-Index als flugbiologisches Maß", erschienen in "Vogelwarte - Zeitschrift für Vogelkunde", 1959, Band 20, Heft 1



Länderzuweisungen

rezent

Albania · Armenia · Azerbaijan · Bosnia and Herzegovina · Bulgaria · Croatia · Georgia · Greece · Iran, Islamic Republic of · Iraq · Israel · Lebanon · Montenegro · North Macedonia · Serbia · Slovenia (Irrgast) · Syrian Arab Republic · Türkiye ·
Quelle: IUCN 2025. IUCN Red List of Threatened Species. Version 2025-1 <www.iucnredlist.org>
Datenerhebung: |

Sperlingsvögel

Schutzstatus

  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen
    nicht gelistet
  • Verordnung (EG) Nr. 865/2006
    nicht gelistet
  • Bundesnaturschutzgesetz §44
    besonders geschützt