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Felsenkleiber
Sitta neumayer
Art der Sittidae

juv. Weibchen

Die Handschwingen des Felsenkleibers sind ähnlich seinem Verwandten, dem Kleiber, mittelgrau, leicht bräunlich gefärbt. Der Kiel ist durchweg bräunlich, mittig sehr dunkel, fast schwarz gefärbt. Die äußeren Handschwingen besitzen eine abgegrenzte rein weiße Basis, selbst auf der rudimentären H10, welche in der Innenfahne nach oben ausläuft. Ab H4-3 geht die weiße Basis in eine weiße Innenfahnenkontur über. Die weiße Aufhellung findet sich im Gegensatz zum Kleiber kaum auf den Großen Handdecken. Längste Handschwinge ist meist die H5, in der Außenfahne verengt sind die H5 (teils undeutlich) und H6 bis H8. H9 und H10 sind vollständig verengt.

Die äußeren Armschingen sind mittelgrau, teils bräunlich, mit einem hellen Saum auf der Innenfahne, vorallem am Rand der Feder. Nach innen (proximal) nimmt der Grauanteil in den Armschwingen stetig zu. Die Schirmfedern sind relativ gleichmäßig mittelgrau gefärbt mit einem braunen Saum um den Kiel. Die inneren Schirmfedern (A8+9) besitzen eine etwas dunklere Außen- als Innenfahne.

Die Steuerfedern des Felsenkleibers sind etwas dezenter gefärbt als die des Kleibers. Die S1 ist gleichmäßg steingrau mit einem zentral sehr dunkel gefärbtem Kiel. Ab der S2 ist die Innenfahne bis auf die Spitze und die Basis stark abgedunkelt. Auf den äußersten Steuerfedern verblasst dies wieder etwas. Auf der S6 und je nach Individuum auch unterschiedlich stark auf der S5 findet sich ein sandfarbener Fleck in der Spitze der Innenfahne, welcher gräulich ausläuft. Die Außenfahne der S6 ist sandfarben gesäumt. Belege adulter Vögel konnten bisher leider nicht untersucht werden, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass adulte Vögel etwas stärker kontrastierte Steuerfedern besitzen. Eine Überschneidung der Zeichnung mit dem Kleiber ist jedoch auszuschließen.

Im Direktvergleich mit dem Kleiber (Sitta europaea) fallen die deutlich weiter in die Spitze ragenden weißen Aufhellungen der Innenfahnen der Handschwingen auf. Statt einem weißen Zentrum ist die Innenfahnenkante meist recht gleichmäßig und die Basis auslaufend aufgehellt. Die Steuerfedern besitzen im Zentrum (S1 bis max. S3) eine gewisse Ähnlichkeit, die äußeren Steuerfedern sind jedoch grundlegend unterschiedlich gefärbt.

Feder Nummer längste
Handschwinge 10 pro Flügel 66.5 - 71.0mm n=2
H5 (50%) H4 (50%)
Armschwinge 9 pro Flügel 60.5 - 67.5mm n=2
A2 (100%)
Steuerfeder 12
50.0 - 51.5mm n=2
S5 (50%) S6 (50%)
Anmerkungen zu Vermessungsdaten

Anzahl der Individuen n

Für die Statistik der längsten Federmaße verwenden wir nur die Daten von Vögeln, bei denen die größten Federn vorliegen. Eine abgebrochene, fehlende oder im Wachstum befindliche Feder, welche potentiell die längste sein könnte disqualifiert das Individuum für die Vermessung. Ebenso werden keine Hybriden in die Statistik eingerechnet. Vögel verschiedenen Alters (z.b. junge und adulte Spechte), Geschlechts (z.b. männlicher und weiblicher Sperber) und Unterarten werden jedoch gleichermaßen im Diagramm genutzt und können so zu einem sehr großem Variationsbereich führen. Je größer die Anzahl an vermessenen Individuen ist, desto genauer ist die Angabe des Variationsbereichs. Sehr kleine Datensätze von einem oder nur ein paar Vögeln führen nur zu näherungsweisen Ergebnissen

Vermessungsmethode

Die Federn werden digital über den Scan vermessen. Dabei wird eine ventrale Krümmung der Federn für die Vermessung geradegezogen, eine kaudale Krümmung jedoch nicht! Vermessen wird vom Anfang der Spule bis zur größten Ausdehnung der Feder. Dies muss nicht immer zwingend der Kiel sein, sondern können (z.b. bei Ammern Armschwingen) auch die Federstrahlen sein. Besondere Ausprägungen wie z.b. die Wachsplättchen beim Seidenschwanz werden in der Vermessung ausgelassen.

Prozentangaben

Die Prozentangaben der einzelnen Federn wie z.b. H5 besagen wie groß der Anteil unter den Individuen ist, bei denen diese Feder die längste ihrer Art ist. Diese Angabe sollte immer in Verbindung mit der Gesamtanzahl der vermessenen Vögel betrachtet werden. Eine Angabe von 100% bei fünf Individuen ist keine Garantie dafür, dass diese Feder wirklich immer die längste ist.

Länderzuweisungen

Sperlingsvögel

Schutzstatus

  • WA
    nicht gelistet
  • Verordnung (EG) Nr. 865/2006
    nicht gelistet
  • Bundesnaturschutzgesetz §44
    besonders geschützt