Menü

Steinschmätzer
Oenanthe oenanthe
Art der Muscicapidae

1. KJ

Der Steinschmätzer ist die nominative Art der Gattung Oenanthe. Die Handschwingen sind beim Männchen dunkel graubraun gefärbt. Die Außenfahne besitzt eine feine weißbraune Kontur. Die Spitze der inneren Handschwingen ist gelbbraun gesäumt. Die Innenfahne ist nur leicht aufgehellt. Die Armschwingen sind ebenfalls dunkelgrau mit einer dunkleren Außenfahne. Auf dieser findet sich eine proximal größer werdende cremefarbene Kontur. Die Spitze der Armschwingen ist ebenfalls rahmfarben aufgehellt. Auf den Schirmfedern vereinigen sich diese Kennzeichen zu einer cremefarbenen Federumrandung.
Die Hand- und Armschwingen des Weibchens sind deutlich bräunlicher. Die Kontur der Außenfahne variiert zwischen cremeweiß und beigebraun. Die gelbbraune Spitze findet sich auch hier sehr deutlich. Der obere Teil der Handschwingen ist abgedunkelt und bildet im zusammenhängenden Flügel ein dunkles Band am Rand der Flügel. Die cremefarbenen Säume der Armschwingen finden sich auch in den GrAd wieder.

Die Steuerfedern bilden in Verbindung mit den schlichten Schwingen ein sicheres Bestimmungsmerkmal für Steinschmätzer. Die Steuerfedern sind im Grunde weiß mit einer schwarzbraunen bis schwarzen Spitze. Diese Spitze verläuft oft am Kiel noch ein Stück keilförmig richtung Basis. An der Spitze findet sich eine cremefarbene Kontur. Der Übergang zwischen weiß und dunkelbraun kann ebenfalls cremefarbene Verläufe besitzen. Die S1 besitzt einen deutlich geringeren Weißanteil, welcher sich nur auf den basalen Teil der Feder beschränkt. Die Steuerfedern des Steinschmätzers variieren stark in ihrer Ausprägung des Weißanteils, der Verteilung und des Subterminalbandes. In seltenen Fällen kann es zu schemenhaften weißen Flecken im unteren Bereich des dunklen Bandes kommen. Das Subterminalband ist jedoch nie breiter als ein Drittel der Federlänge (S1 ausgenommen). Die helle Spitze, welche als Terminalband bezeichnet werden kann variiert in ihrer Ausprägung von einer feinen hellen Linie, welche sich auch schnell abnutzt zu einer breiten, klaren Binde.

Die H6-H8 sind im oberen Teil der Außenfahne verengt. Bei ungefähr drei Viertel der Steinschmätzer ist die H7 die längste Handschwinge. Längste Steuerfeder sind meist eine oder mehrere der äußeren Steuerfedern S4 (selten S3) bis S6.

Die Steuerfedern der Weibchen sind tendentiell blasser und somit eher dunkelbraun als schwarz. Die Steuerfedern der juvenilen Vögel besitzen eine eher rahmfarbene Spitze.

Das etwas ähnlich gefärbte Braunkehlchen (Saxicola rubetra) besitzt deutlich kleinere Federmaße, ausgeprägtere Innenfahnensäume der Schwingen und eine tendentiell breitere Binde auf den Steuerfedern. Auf der S6 ist die Außenfahne meist durchgehend aufgehellt.

Nummer längste Längenverteilung der längsten Handschwinge kleinstes Individuum größtes Individuum
Handschwinge 10 pro Flügel 77.5 - 91.0mm n=16
H7 (69%) H8 (19%) H8=H7 (13%)
Armschwinge 9 pro Flügel 57.5 - 67.5mm n=15
A1 (80%) A1=A2 (13%) A2 (7%)
2466
Steuerfeder 12
57.5 - 66.5mm n=17
S5 (47%) S5=S6 (18%) S6 (12%) S4=S5=S6 (12%) S4=S5 (6%) S4 (6%)
12593
Flügellänge1 Handflügelindex1,2 (HWI) Handschwingenindex Verhältnis Flügellänge/ längste H Verhältnis Handflügel-/ Handschwingenindex
88 - 104mm n=29 27 - 36% n=28 23 - 28% n=14 Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar
Details

Die Flügellänge berechnet sich aus der Länge des Flügels gemessen vom Carpalgelenk bis zur Spitze der längsten Handschwinge. Der Flügel wird dabei angewinkelt und die Handschwingen maximal gestreckt und flachgedrückt (Methode Kleinschmidt)

Kombinierte Daten aus:
Avonet1: 88 - 104mm n=29

Der Handflügelindex, wie er 1959 von Friedrich A. Kipp vorgestellt wurde, wird berechnet aus dem Verhältnis von Handlänge (Differenz zwischen längster Handschwinge und äußerster Armschwinge) und der gesamten Flügellänge.

Kombinierte Daten aus:
Avonet1: 27 - 36% n=28,
Der Handschwingenindex wird berechnet aus dem Verhältnis von längster Handschwinge zur ersten (äußersten) Armschwinge. Es ist das Equivalent zum Handflügelindex für Federmaße. Das Verhältnis der Flügellänge zur längsten Handschwinge erlaubt es Bestimmungsmerkmale, die auf einem der beiden Werte basieren, in den jeweils anderen Wert umzurechnen. Das Verhältnis Handflügel-/Handschwingenindex erlaubt es die Werte eines Verfahrens in die jeweils anderen Werte näherungsweise umzurechnen und für Bestimmungen zu verwenden.
1 Tobias, J. A., et al. (2022). AVONET: morphological, ecological and geographical data for all birds.
2 Kipp, Friedrich A.: "Der Handflügel-Index als flugbiologisches Maß", erschienen in "Vogelwarte - Zeitschrift für Vogelkunde", 1959, Band 20, Heft 1



juv.
ad. Männchen
1. KJ
Beleggalerie

Länderzuweisungen

rezent

Afghanistan · Albania · Algeria · Andorra · Armenia · Austria · Azerbaijan · Bahrain · Barbados (Irrgast) · Belarus · Belgium · Benin · Bermuda (Irrgast) · Bonaire, Sint Eustatius and Saba (Irrgast) · Bosnia and Herzegovina · Botswana (Irrgast) · Bulgaria · Burkina Faso · Burundi · Cabo Verde · Cameroon · Canada · Central African Republic · Chad · China · Comoros (Irrgast) · Congo, The Democratic Republic of the · Côte d'Ivoire (Irrgast) · Croatia · Cuba (Irrgast) · Curaçao (Irrgast) · Cyprus · Czechia · Denmark · Djibouti · Egypt · Eritrea · Estonia · Ethiopia · Faroe Islands · Finland · France · Gabon (Irrgast) · Gambia · Georgia · Germany · Ghana · Gibraltar · Greece · Greenland · Guinea · Guinea-Bissau · Hungary · Iceland · India (Irrgast) · Iran, Islamic Republic of · Iraq · Ireland · Israel · Italy · Japan (Irrgast) · Jordan · Kazakhstan · Kenya · Korea, Republic of (Irrgast) · Kuwait · Kyrgyzstan · Latvia · Lebanon · Liberia · Libya · Liechtenstein · Lithuania · Luxembourg · Malawi · Malaysia (Irrgast) · Maldives (Irrgast) · Mali · Malta · Mauritania · Mexico (Irrgast) · Moldova, Republic of · Monaco · Mongolia · Montenegro · Morocco · Nepal (Irrgast) · Netherlands · Niger · Nigeria · North Macedonia · Norway · Oman · Pakistan (Irrgast) · Palestine, State of · Philippines (Irrgast) · Poland · Portugal · Puerto Rico (Irrgast) · Qatar · Romania · Russian Federation · Rwanda · Saint Pierre and Miquelon (Irrgast) · San Marino · Saudi Arabia · Senegal · Serbia · Seychelles (Irrgast) · Sierra Leone · Sint Maarten (Dutch part) (Irrgast) · Slovakia · Slovenia · Somalia · South Sudan · Spain · Sudan · Svalbard and Jan Mayen · Sweden · Switzerland · Syrian Arab Republic · Tajikistan · Tanzania, United Republic of · Togo · Tunisia · Türkiye · Turkmenistan · Uganda · Ukraine · United Arab Emirates · United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland · United States of America · Uzbekistan · Western Sahara · Yemen · Zambia · Zimbabwe ·
Quelle: IUCN 2025. IUCN Red List of Threatened Species. Version 2025-1 <www.iucnredlist.org>
Datenerhebung: |

Sperlingsvögel

Schutzstatus

  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen
    nicht gelistet
  • Verordnung (EG) Nr. 865/2006
    nicht gelistet
  • Bundesnaturschutzgesetz §44
    besonders geschützt