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Trauerente
Art der Anatidae


Abb.. 1271 © Jo Kuyken

Abb.. 1272 © Jo Kuyken
immat. Männchen
ad. Männchen
ad. Männchen
Nummer längste Längenverteilung der längsten Handschwinge kleinstes Individuum größtes Individuum
Handschwinge 10 pro Flügel 158.5 - 172.0mm n=14
H8 (100%)
9899
Armschwinge 18-19 pro Flügel 117.0 - 135.5mm n=13
A14 (92%) A14=A14 (8%)
1221 9900
Steuerfeder 12-16
91.0 - 117.5mm n=9
S1 (100%)
9899 11062
Flügellänge1 Handflügelindex1,2 (HWI) Handschwingenindex Verhältnis Flügellänge/ längste H Verhältnis Handflügel-/ Handschwingenindex
214 - 301mm n=10 39 - 50% n=8 31 - 33% n=13 ⌀179% Keine Daten verfügbar
Details

Die Flügellänge berechnet sich aus der Länge des Flügels gemessen vom Carpalgelenk bis zur Spitze der längsten Handschwinge. Der Flügel wird dabei angewinkelt und die Handschwingen maximal gestreckt und flachgedrückt (Methode Kleinschmidt)

Kombinierte Daten aus:
Avonet1: 214 - 232mm n=9
Featherbase: 301 - 301mm n=1

Der Handflügelindex, wie er 1959 von Friedrich A. Kipp vorgestellt wurde, wird berechnet aus dem Verhältnis von Handlänge (Differenz zwischen längster Handschwinge und äußerster Armschwinge) und der gesamten Flügellänge.

Kombinierte Daten aus:
Avonet1: 39 - 50% n=8,
Der Handschwingenindex wird berechnet aus dem Verhältnis von längster Handschwinge zur ersten (äußersten) Armschwinge. Es ist das Equivalent zum Handflügelindex für Federmaße. Das Verhältnis der Flügellänge zur längsten Handschwinge erlaubt es Bestimmungsmerkmale, die auf einem der beiden Werte basieren, in den jeweils anderen Wert umzurechnen. Das Verhältnis Handflügel-/Handschwingenindex erlaubt es die Werte eines Verfahrens in die jeweils anderen Werte näherungsweise umzurechnen und für Bestimmungen zu verwenden.
1 Tobias, J. A., et al. (2022). AVONET: morphological, ecological and geographical data for all birds.
2 Kipp, Friedrich A.: "Der Handflügel-Index als flugbiologisches Maß", erschienen in "Vogelwarte - Zeitschrift für Vogelkunde", 1959, Band 20, Heft 1



ad. Weibchen
ad. Männchen
2. KJ Männchen
Beleggalerie

Länderzuweisungen

Entenvögel

Schutzstatus

  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen
    nicht gelistet
  • Verordnung (EG) Nr. 865/2006
    nicht gelistet
  • Bundesnaturschutzgesetz §44
    besonders geschützt
  • gelistet im Jagdrecht