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Nachtigall
Luscinia megarhynchos
Art der Muscicapidae

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1. KJ

Die Handschwingen sind mittelbraun gefärbt mit einer leichten Aufhellung der Innenfahne. Die Außenfahne ist kräftiger kastanien- bis rostbraun gefärbt. Die Außenfahnen der H7 und H8 sind immer verengt, die H6 bei manchen Individuen - wenn auch teils undeutlich. H9-10 sind vollständig in der Außenfahne verengt. Die Schirmfedern sind gleichmäßiger auf beiden Fahnen kastanienbraun gefärbt. Die Steuerfedern adulter Nachtigallen sind kräftig rostrot gefärbt, die Innenfahne meist etwas dunkler. Die USd sind cremefarben bis gelblich weiß. Die OSd sind ähnlich den Steuerfedern gefärbt, teils etwas blasser. Die Federn von Brust- und Bauch sind gelblich bis rein weiß gefärbt und leuchten in Rupfungen zum Teil stark heraus. Die Federn der Flanke sind gräulicher bzw. cremefarben, die des Rückens ebenfalls kastanienbraun wie die Flügel.

Juvenile Vögel sind etwas blasser gefärbt. Sie besitzen noch nicht dieses stark rötliche sondern ein eher gräuliches Braun.

Die Arten Nachtigall (Luscinia megarhynchos) und dem Gattungsnominativ Sprosser (Luscinia luscinia) sind sich in einigen Merkmalen recht ähnlich, können jedoch bei ausreichend vorhandenen Federn klar voneinander unterschieden werden. Der Sprosser ist meist um einiges größer. Der Überschneidungsbereich der längsten Handschwinge liegt bei ca. 71-74mm. Die längste Handschwinge einer Nachtigall ist so gut wie nie länger, die eines Sprosser nie kürzer. Die Schirmfedern des Sprossers sind vergrößert. Von der A6 zur A7 entsteht oft eine deutliche Kante. Der Flügel der Nachtigall ist etwas gleichmäßiger geformt. Die H10 der Nachtigall besitzt ungefähr 1/3 der Länge der H9 und H8 und H7 sind meist ungefähr gleich lang. Die H10 des Sprossers misst meist weniger als 1/4 der H9 und die H7 ist kürzer als die H8 und die H7 ist ungefähr so lang wie die H9. Der Sprosser ist im Gefieder insgesamt etwas dunkler und bis auf Ausnahmen auch weniger rötlich.

Feder Nummer längste
Handschwinge 10 pro Flügel 66.5 - 74.0mm n=26
H7 (85%) H8 (15%)
Armschwinge 9 pro Flügel 54.0 - 60.5mm n=27
A1 (100%)
Steuerfeder 12
65.2 - 74.5mm n=20
S1 (20%) S2 (35%) S3 (35%) S5 (5%) S4 (5%)
Anmerkungen zu Vermessungsdaten

Anzahl der Individuen n

Für die Statistik der längsten Federmaße verwenden wir nur die Daten von Vögeln, bei denen die größten Federn vorliegen. Eine abgebrochene, fehlende oder im Wachstum befindliche Feder, welche potentiell die längste sein könnte disqualifiert das Individuum für die Vermessung. Ebenso werden keine Hybriden in die Statistik eingerechnet. Vögel verschiedenen Alters (z.b. junge und adulte Spechte), Geschlechts (z.b. männlicher und weiblicher Sperber) und Unterarten werden jedoch gleichermaßen im Diagramm genutzt und können so zu einem sehr großem Variationsbereich führen. Je größer die Anzahl an vermessenen Individuen ist, desto genauer ist die Angabe des Variationsbereichs. Sehr kleine Datensätze von einem oder nur ein paar Vögeln führen nur zu näherungsweisen Ergebnissen

Vermessungsmethode

Die Federn werden digital über den Scan vermessen. Dabei wird eine ventrale Krümmung der Federn für die Vermessung geradegezogen, eine kaudale Krümmung jedoch nicht! Vermessen wird vom Anfang der Spule bis zur größten Ausdehnung der Feder. Dies muss nicht immer zwingend der Kiel sein, sondern können (z.b. bei Ammern Armschwingen) auch die Federstrahlen sein. Besondere Ausprägungen wie z.b. die Wachsplättchen beim Seidenschwanz werden in der Vermessung ausgelassen.

Prozentangaben

Die Prozentangaben der einzelnen Federn wie z.b. H5 besagen wie groß der Anteil unter den Individuen ist, bei denen diese Feder die längste ihrer Art ist. Diese Angabe sollte immer in Verbindung mit der Gesamtanzahl der vermessenen Vögel betrachtet werden. Eine Angabe von 100% bei fünf Individuen ist keine Garantie dafür, dass diese Feder wirklich immer die längste ist.

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Beleggalerie

Länderzuweisungen

Sperlingsvögel

Verbreitung

Schutzstatus

  • WA
    nicht gelistet
  • Verordnung (EG) Nr. 865/2006
    nicht gelistet
  • Bundesnaturschutzgesetz §44
    besonders geschützt