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Wiesenweihe
Circus pygargus
Art der Accipitridae

ad. Männchen

Die Wiesenweihe besitzt sowohl einen ausgeprägten Geschlechtsdimorphismus, Altersunterschiede im Gefieder, als auch eine rege Variationsbreite von hell bis dunkel.

Adulte Männchen

Adulte Männchen besitzen dunkelgraue, fast einfarbige Handschwingen, manchmal mit leichten Flecken auf der Innenfahne. Proximal hellen sich die Handschwingen auf und erreichen auf H1 ein silbriges Steingrau. Die Armschwingen sind steingrau gefärbt mit einer weißen Aufhellung der Innenfahne und breiten, deutlich abgegrenzten dunkelbraunen bis schwarzen Querbinden. Auf den inneren Armschwingen verschwimmt diese Bänderung und ist auf den Schirmfedern meist gänzlich verschwunden. Die Steuerfedern sind steingrau gefärbt mit einer zum großen Teil rein weißen Innenfahne. Auf dieser Grundfärbung zeigen sich sehr breite dunkle Querstreifen, welche auf der S2 noch dunkelgrau, bis schwarzgrau gefärbt sind und nach außen bis zur S6 in ein rostrot-braun verlaufen. Die S1 ist einfärbig ohne Bänderung zwischen stein- bis dunkelgrau gefärbt mit einem deutlich dunklem Kiel.

Adulte Weibchen

Adulte Weibchen besitzen hellgraue Handschwingen mit einer breiten, dunkelbraunen Querbänderung und einer dunklen Terminalbinde. Die Färbung ähnelt sehr dem Sperber, die Bänder sind jedoch deutlich breiter. Auf den Armschwingen findet sie die selbe Färbung, jedoch ebenfalls mit sehr breiten dunklen Querbinden. Meist passen nur drei Querbinden auf die Feder (inklusive Terminalbinde). Die Steuerfedern des Weibchens ähneln denen des Männchens, sind jedoch von insgesamt etwas kontrastreicher gefärbt. Die Färbung ist bräunlicher statt grau und es zeigen sich ebenfalls Bänder auf der zentralen S1.

Juvenile und immature Vögel

Juvenile Vögel zeigen vorallem auf den Steuerfedern eine orangebraune Grundfärbung auf welchen sich die gleichen Querbinden wie bei den adulten Vögeln finden. Durch die Variationsbreite der Wiesenweihe, können die Handschwingen beispielsweise auch abgedunkelt sein, sodass die Bänderung nur schwach erkennbar ist. Juvenile Vögel, auch männliche, besitzen jedoch so gut wie immer gebänderte Handschwingen und ähneln oft den adulten Weibchen.

Feder Nummer längste
Handschwinge 10 pro Flügel ca. 316.0mm n=1
H8 (100%)
Armschwinge 15 pro Flügel ca. 163.5mm n=1
A1 (100%)
Steuerfeder 12
Keine Daten verfügbar
Anmerkungen zu Vermessungsdaten

Anzahl der Individuen n

Für die Statistik der längsten Federmaße verwenden wir nur die Daten von Vögeln, bei denen die größten Federn vorliegen. Eine abgebrochene, fehlende oder im Wachstum befindliche Feder, welche potentiell die längste sein könnte disqualifiert das Individuum für die Vermessung. Ebenso werden keine Hybriden in die Statistik eingerechnet. Vögel verschiedenen Alters (z.b. junge und adulte Spechte), Geschlechts (z.b. männlicher und weiblicher Sperber) und Unterarten werden jedoch gleichermaßen im Diagramm genutzt und können so zu einem sehr großem Variationsbereich führen. Je größer die Anzahl an vermessenen Individuen ist, desto genauer ist die Angabe des Variationsbereichs. Sehr kleine Datensätze von einem oder nur ein paar Vögeln führen nur zu näherungsweisen Ergebnissen

Vermessungsmethode

Die Federn werden digital über den Scan vermessen. Dabei wird eine ventrale Krümmung der Federn für die Vermessung geradegezogen, eine kaudale Krümmung jedoch nicht! Vermessen wird vom Anfang der Spule bis zur größten Ausdehnung der Feder. Dies muss nicht immer zwingend der Kiel sein, sondern können (z.b. bei Ammern Armschwingen) auch die Federstrahlen sein. Besondere Ausprägungen wie z.b. die Wachsplättchen beim Seidenschwanz werden in der Vermessung ausgelassen.

Prozentangaben

Die Prozentangaben der einzelnen Federn wie z.b. H5 besagen wie groß der Anteil unter den Individuen ist, bei denen diese Feder die längste ihrer Art ist. Diese Angabe sollte immer in Verbindung mit der Gesamtanzahl der vermessenen Vögel betrachtet werden. Eine Angabe von 100% bei fünf Individuen ist keine Garantie dafür, dass diese Feder wirklich immer die längste ist.

juv.
ad. Männchen
juv. Männchen
juv. Weibchen

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Schutzstatus

  • WA
    Anhang II
  • Verordnung (EG) Nr. 865/2006
    Anhang A
  • Bundesnaturschutzgesetz §44
    streng geschützt