Menü

Steinschmätzer
Oenanthe oenanthe
Art der Muscicapidae

ad. Weibchen
ad. Männchen
1. KJ

Der Steinschmätzer ist die nominative Art der Gattung Oenanthe. Die Handschwingen sind beim Männchen dunkel graubraun gefärbt. Die Außenfahne besitzt eine feine weißbraune Kontur. Die Spitze der inneren Handschwingen ist gelbbraun gesäumt. Die Innenfahne ist nur leicht aufgehellt. Die Armschwingen sind ebenfalls dunkelgrau mit einer dunkleren Außenfahne. Auf dieser findet sich eine proximal größer werdende cremefarbene Kontur. Die Spitze der Armschwingen ist ebenfalls rahmfarben aufgehellt. Auf den Schirmfedern vereinigen sich diese Kennzeichen zu einer cremefarbenen Federumrandung.
Die Hand- und Armschwingen des Weibchens sind deutlich bräunlicher. Die Kontur der Außenfahne variiert zwischen cremeweiß und beigebraun. Die gelbbraune Spitze findet sich auch hier sehr deutlich. Der obere Teil der Handschwingen ist abgedunkelt und bildet im zusammenhängenden Flügel ein dunkles Band am Rand der Flügel. Die cremefarbenen Säume der Armschwingen finden sich auch in den GrAd wieder.

Die Steuerfedern bilden in Verbindung mit den schlichten Schwingen ein sicheres Bestimmungsmerkmal für Steinschmätzer. Die Steuerfedern sind im Grunde weiß mit einer schwarzbraunen bis schwarzen Spitze. Diese Spitze verläuft oft am Kiel noch ein Stück keilförmig richtung Basis. An der Spitze findet sich eine cremefarbene Kontur. Der Übergang zwischen weiß und dunkelbraun kann ebenfalls cremefarbene Verläufe besitzen. Die S1 besitzt einen deutlich geringeren Weißanteil, welcher sich nur auf den basalen Teil der Feder beschränkt. Die Steuerfedern des Steinschmätzers variieren stark in ihrer Ausprägung des Weißanteils, der Verteilung und des Subterminalbandes. In seltenen Fällen kann es zu schemenhaften weißen Flecken im unteren Bereich des dunklen Bandes kommen. Das Subterminalband ist jedoch nie breiter als ein Drittel der Federlänge (S1 ausgenommen). Die helle Spitze, welche als Terminalband bezeichnet werden kann variiert in ihrer Ausprägung von einer feinen hellen Linie, welche sich auch schnell abnutzt zu einer breiten, klaren Binde.

Die H6-H8 sind im oberen Teil der Außenfahne verengt. Bei ungefähr drei Viertel der Steinschmätzer ist die H7 die längste Handschwinge. Längste Steuerfeder sind meist eine oder mehrere der äußeren Steuerfedern S4 (selten S3) bis S6.

Die Steuerfedern der Weibchen sind tendentiell blasser und somit eher dunkelbraun als schwarz. Die Steuerfedern der juvenilen Vögel besitzen eine eher rahmfarbene Spitze.

Das etwas ähnlich gefärbte Braunkehlchen (Saxicola rubetra) besitzt deutlich kleinere Federmaße, ausgeprägtere Innenfahnensäume der Schwingen und eine tendentiell breitere Binde auf den Steuerfedern. Auf der S6 ist die Außenfahne meist durchgehend aufgehellt.

Feder Nummer längste
Handschwinge 10 pro Flügel 77.5 - 91.0mm n=14
H7 (71%) H8 (29%)
Armschwinge 9 pro Flügel 57.5 - 67.5mm n=14
A1 (93%) A2 (7%)
Steuerfeder 12
57.5 - 66.5mm n=15
S5 (67%) S4 (20%) S6 (13%)
Anmerkungen zu Vermessungsdaten

Anzahl der Individuen n

Für die Statistik der längsten Federmaße verwenden wir nur die Daten von Vögeln, bei denen die größten Federn vorliegen. Eine abgebrochene, fehlende oder im Wachstum befindliche Feder, welche potentiell die längste sein könnte disqualifiert das Individuum für die Vermessung. Ebenso werden keine Hybriden in die Statistik eingerechnet. Vögel verschiedenen Alters (z.b. junge und adulte Spechte), Geschlechts (z.b. männlicher und weiblicher Sperber) und Unterarten werden jedoch gleichermaßen im Diagramm genutzt und können so zu einem sehr großem Variationsbereich führen. Je größer die Anzahl an vermessenen Individuen ist, desto genauer ist die Angabe des Variationsbereichs. Sehr kleine Datensätze von einem oder nur ein paar Vögeln führen nur zu näherungsweisen Ergebnissen

Vermessungsmethode

Die Federn werden digital über den Scan vermessen. Dabei wird eine ventrale Krümmung der Federn für die Vermessung geradegezogen, eine kaudale Krümmung jedoch nicht! Vermessen wird vom Anfang der Spule bis zur größten Ausdehnung der Feder. Dies muss nicht immer zwingend der Kiel sein, sondern können (z.b. bei Ammern Armschwingen) auch die Federstrahlen sein. Besondere Ausprägungen wie z.b. die Wachsplättchen beim Seidenschwanz werden in der Vermessung ausgelassen.

Prozentangaben

Die Prozentangaben der einzelnen Federn wie z.b. H5 besagen wie groß der Anteil unter den Individuen ist, bei denen diese Feder die längste ihrer Art ist. Diese Angabe sollte immer in Verbindung mit der Gesamtanzahl der vermessenen Vögel betrachtet werden. Eine Angabe von 100% bei fünf Individuen ist keine Garantie dafür, dass diese Feder wirklich immer die längste ist.

juv.
ad. Männchen
ad.
ad. Männchen
ad. Männchen
Männchen
1. KJ
ad. Männchen
Beleggalerie

Länderzuweisungen

heimisch

Afghanistan · Albania · Algeria · Andorra · Armenia · Austria · Azerbaijan · Bahrain · Belarus · Belgium · Benin · Bosnia and Herzegovina · Bulgaria · Burkina Faso · Burundi · Cabo Verde · Cameroon · Canada · Central African Republic · Chad · China · Congo, The Democratic Republic of the · Croatia · Cyprus · Czechia · Denmark · Djibouti · Egypt · Eritrea · Estonia · Ethiopia · Faroe Islands · Finland · France · Gambia · Georgia · Germany · Ghana · Gibraltar · Greece · Greenland · Guinea · Guinea-Bissau · Hungary · Iceland · Iran, Islamic Republic of · Iraq · Ireland · Israel · Italy · Jordan · Kazakhstan · Kenya · Kuwait · Kyrgyzstan · Latvia · Lebanon · Liberia · Libya · Liechtenstein · Lithuania · Luxembourg · Malawi · Mali · Malta · Mauritania · Moldova, Republic of · Monaco · Mongolia · Montenegro · Morocco · Netherlands · Niger · Nigeria · North Macedonia · Norway · Oman · Palestine, State of · Poland · Portugal · Qatar · Romania · Russian Federation · Rwanda · San Marino · Saudi Arabia · Senegal · Serbia · Sierra Leone · Slovakia · Slovenia · Somalia · South Sudan · Spain · Sudan · Svalbard and Jan Mayen · Sweden · Switzerland · Syrian Arab Republic · Tajikistan · Tanzania, United Republic of · Togo · Tunisia · Türkiye · Turkmenistan · Uganda · Ukraine · United Arab Emirates · United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland · United States of America · Uzbekistan · Western Sahara · Yemen · Zambia · Zimbabwe ·

Ausnahmegast

Barbados · Bermuda · Bonaire, Sint Eustatius and Saba · Botswana · Comoros · Côte d'Ivoire · Cuba · Curaçao · Gabon · India · Japan · Korea, Republic of · Malaysia · Maldives · Mexico · Nepal · Pakistan · Philippines · Puerto Rico · Saint Pierre and Miquelon · Seychelles · Sint Maarten (Dutch part) ·

Sperlingsvögel

Schutzstatus

  • WA
    nicht gelistet
  • Verordnung (EG) Nr. 865/2006
    nicht gelistet
  • Bundesnaturschutzgesetz §44
    besonders geschützt